Jeder Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler wünscht sich volle Auftragsbücher. Jedem Firmenchef ist es wichtig, dass sein Unternehmen läuft. Wir halten Ihnen dafür den Rücken frei!
Unser Konzept umfasst die Analyse Ihrer persönlichen Vorsorgesituation und der Situation Ihres Betriebes. Wir prüfen Ihre bestehenden Versicherungen auf Markt- und Preisaktualität und bessern wenn nötig mit Hilfe unserer Sonderkonzepte nach.
Mit Hilfe unserer Spezialvereinbarungen lassen sich so häufig mehre hundert Euro im Jahr sparen und das bei optimiertem Versicherungsschutz! Das Beste daran: Von der fundierten Analyse über die Vertragsgestaltung bishin zur letzten Unterschrift stehen wir Ihnen als unabhängige Berater persönlich zur Seite.
Gern sind wir für Sie da. Sprechen Sie uns an.
Coverdeckung und Betreuung aller bestehenden Versicherungen. Im Regelfall füllt unsere Fachabteilung vorhandene Deckungslücken mit Spezialkonzepten auf und Ihr Unternehmen spart Versicherungsprämien ein. Mit „Full-Service“ in der Angebotserstellung, in der Betreuung und in der Schadenabwicklung.
U-Kassen- und Geschäftsführerversorgung, Auslagerungen von Pensionsverpflichtungen, Entgeltumwandlungen. Erstellung von Versorgungsordnung mit oder ohne betriebliche Krankenversicherung konform zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Clevere Ideen zum Recruiting neuer Mitarbeiter, zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung.
z.B. für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Miet- und Baurecht, Sozialrecht, Werkvertragsrecht und Steuerberatern für Zweitmeinungen
Sach-Gewerbe-Versicherungen sind ein derart breitgefächertes Feld, dass wir Ihnen auf dieser Seite zunächst eine Übersicht und eine kurze Erklärung zu einzelnen Sparten anbieten möchten, um zu veranschaulichen, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz ist, wenn es um das eigene Unternehmen geht.
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des
vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und
Betriebsinhaber.
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht,
die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen
Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch
die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung
hergestellter oder gelieferter Produkte.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-
Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe
des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es
separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B. :
• durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung
fehlerhafter Erzeugnisse • für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-
Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen
Sach- oder Personenschaden leistet
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält
aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen,
wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht
dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
• reine Vermögensschäden
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche
für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
• durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
• infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
• wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
• für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
• durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
• durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Jeder Betrieb investiert einen Großteil seines Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeug und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand vernichten und so den Betriebsablauf ganz erheblich stören oder sogar zum Erliegen bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung für die Existenz des Betriebes.
Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
So wie das Wohngebäude, ist auch die Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die der Eigentümer vorgenommen hat wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Zusätzlich versicherbar sind:
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, weitere Gefahren bzw. Schäden in einem individuellem Angebot einzuschliessen
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen
Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
Wir stehen Ihnen zur Verfügung.
Die Calix GmbH ist seit 2002 ein unabhängiges und inhabergeführtes Unternehmen. Wir sind für Sie im Bereich der Vorsorge, Finanzierung und Absicherung als Finanz- und Versicherungsmakler tätig.
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