Inventarversicherung für Ihre Praxis

Für die nötige technische Ausstattung einer Arztpraxis sind vergleichsweise hohe Investitionen nötig. Entsprechend wichtig ist es, dass die medizinische Technik auch zum Einsatz kommt und funktioniert. Schadensfälle können schnell zum Stillstand des Betriebsablaufs führen. Es ist also wichtig, für einen möglichst umfangreichen Schutz zu sorgen, damit die abgesicherte Schnittmenge versicherter Schadensereignisse so groß wie möglich ist. Nur so ist sichergestellt, dass eine nötige Reparatur oder eine Neuanschaffung auch gedeckt ist und nicht die Liquidität der Praxis belastet. Nur funktionierende Technik steigert den Umsatz. Ein umfangreicher Schutz ist mit der Kombination aus Inhalts- und Elektronikversicherung darstellbar.

Inventarversicherung für Arztpraxis

Schadenbeispiele aus der Praxis

Bei einer Ultraschalluntersuchung fällt die Konvexsonde auf den Boden und wird so stark beschädigt, dass sie ausgetauscht werden muss. Die Kosten für das Ersatzteil inklusive Arbeitslohn sind ein Fall für die Elektronikversicherung.

An einem Behandlungsstuhl einer Zahnarztpraxis kommt es durch Verschleiß zum anhaltenden Austritt von Leitungswasser. Der Schaden wird erst nach dem Wochenende entdeckt, als der Behandlungsraum und alles darin bereits geflutet worden ist. Die Praxisinhaltsversicherung übernimmt den Schaden.

In eine Arztpraxis wird eingebrochen. Der Einbrecher ist auf der Suche nach Betäubungsmitteln und Drogen. Da er nichts findet und auch keine Wertgegenstände vorhanden sind, verwüstet er aus Enttäuschung die Praxisräume. Die Schadenshöhe liegt im hohen vierstelligen Bereich. Die Praxisinhaltsversicherung ersetzt den Schaden.

Durch einen Stromausfall bleiben Medikamente und Impfstoffe, die in einer Praxis auf Vorrat gelagert werden, über ein „langes Wochenende“ ungekühlt und verderben. Die Praxisinhaltsversicherung ersetzt den Schaden.

Durch eine defekte Verbindung am Hochspannungskabel eines Röntgengenerators kam es zu kräftigen Überspannungen, wodurch der Generator irreparabel beschädigt wurde. Ein neuer musste angeschafft werden. Die Kosten für die Neuanschaffung werden von der Elektronikversicherung übernommen.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren, die über kaufmännische und medizinische Betriebseinrichtung, Vorräte und Werkzeuge verfügen. WAS IST VERSICHERT? Die gesamte Büro- und Praxisausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Vorräte, Medikamente u. v. a. 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Inhaltsversicherung darf als Basis des Sachversicherungsschutzes Ihrer Praxis angesehen werden.

  • Feuer inklusive der dadurch entstandenen Verrußungsschäden; 
  • Leitungswasser- und Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser;
  • Sturm/Hagel – besonders das Eindringen von Regen aufgrund sturmverursachter Gebäudeschäden;
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus; 
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen: Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche. Der Versicherungsschutz kann über eine Elektronikdeckung um weitere Leistungen ergänzt werden, beispielsweise 
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter; 
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; 
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; 
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit. Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, etwa Festplatten. 

Je nach Anbieter und Tarif ist diese sinnvolle Erweiterung als Einschluss der Inhaltsversicherung mittels eines eigenständigen, zusätzlichen Vertrags absicherbar. Da die Gefahren der Inhaltsversicherung grundsätzlich auch Teil der Deckung einer eigenständigen Elektronikversicherung sind, wäre dann gegebenenfalls zu prüfen, inwieweit die Versicherungssummen aufeinander abzustimmen sind.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen;
  • Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung); 
  • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung); 
  • Schäden durch Wasserdampf, Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung); 
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung); 
  • Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung)

Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch – je nach Anbieter – auch versicherbar.

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden;
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadensstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten. Sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, zum Beispiel zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Gute zu Wissen: Betriebsunterbrechung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, an einer zeitaufwendigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen. 

Da die Fixkosten wie etwa Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete etc. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen die aufgrund eines Sachschadens entgangenen Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.

Für Mediziner besteht zudem die Möglichkeit, auch den Praxisausfall, der durch Erkrankung oder Unfall eines Inhabers verursacht wird, finanziell aufzufangen. Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten der Unterbrechungsabsicherung im persönlichen Gespräch.

Was ist bei einer behördlich angeordneten Schließung der Praxis?

Inventarversicherung für Ihre Praxis 1Es genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung der Praxis zu veranlassen. Auch in einem solchen Fall laufen die Fixkosten natürlich weiter. Eine Betriebsschließungsversicherung löst das finanzielle Problem.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Schließungsschäden – entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten; 
  • Warenschäden – behördlich angeordnete Entseuchung, Warenvernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein; 
  • Desinfektionskosten bei behördlich angeordneten oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen; 
  • Aufwendungen von Lohnkosten für in der Praxis beschäftigte Personen, denen wegen Erkrankung an Seuchen, Verdacht auf Ansteckung oder Infektionen die Tätigkeit in der versicherten Praxis behördlich verboten wird; 
  • Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen laut Bundesseuchengesetz.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Der Versicherungsnehmer erhält im Falle der behördlich angeordneten Schließung die dokumentierte Tagesentschädigung bis zur gewünschten Dauer (üblich sind 30 oder 60 Tage).
  • Warenschäden im Falle einer behördlich angeordneten Vernichtung von Waren – je nach gewählter Versicherungssumme.

Gerne stellen wir Ihnen auch diese sinnvolle Ergänzung Ihrer Praxisabsicherung vor.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfelen?

Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie mit sehr sensiblen Daten Ihrer Patienten arbeiten müssen. Die Übermittlung beispielsweise an Abrechnungsstellen oder das lokale Speichern zählen auch dazu. Das macht Praxen zu einem interessanten Ziel für Cyber-Angriffe. Schützen Sie sich mit einer Cyber-Versicherung vor den finanziellen Folgen. Gerne lassen wir Ihnen ausführlichere Informationen zum Thema zukommen. 

Wir leben in einer streitfreudigen Zeit. Da wird schnell der Vorwurf eines Behandlungsfehlers in den Raum gestellt. Ihre Berufshaftpflicht klärt den Sachverhalt und stärkt Ihnen auch im Rechtsstreit den Rücken. Da Menschen nicht immer rational reagieren, kommt es immer wieder vor, dass der Wunsch nach einer finanziellen – also einer zivilrechtlichen – Entschädigung mit strafrechtlichen Mitteln angestrebt wird. Eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung wäre ein Beispiel dafür. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Spezial-Straf-Rechtsschutz. 

Gute Mitarbeiter sind das Herz jeder Praxis. Um gute Leute zu halten und neue zu gewinnen, haben Benefits zusätzlich zum Gehalt inzwischen eine hohe Bedeutung gewonnen. Eine Gruppenunfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung stellt hier sicher eine gute Basis dar. Sehr gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten, die es im Bereich der Mitarbeiter-Benefits gibt – seien es nun Unfallschutz, Übernahme besserer Behandlungsmöglichkeiten bei Krankheit oder andere.

Ihr unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler für Hildesheim, Hannover und Umgebung

Die Calix GmbH ist seit 2002 ein unabhängiges und inhabergeführtes Unternehmen. Wir sind für Sie im Bereich der Vorsorge, Finanzierung und Absicherung als Finanz- und Versicherungsmakler tätig.